Prinzipien einer Mediation
Freiwilligkeit
Die Konfliktparteien nehmen freiwillig an einer Mediation teil. Sie kann entsprechend jederzeit abgebrochen werden. Dies gilt sowohl für die Konfliktparteien als auch für die Mediatorin.
Vertraulichkeit
Die Mediatorin ist zu Verschwiegenheit verpflichtet. Auch die Konfliktparteien sollten vertraulich mit dem, was sie in der Mediation erfahren, umgehen. Nichts, was im Rahmen der Mediation besprochen wurde, darf in einem gegebenenfalls späteren Gerichtsverfahren verwendet werden.
Selbstverantwortlichkeit
Die Themen sowie die Lösungsmöglichkeiten werden von den Konfliktparteien selbst benannt. Sie entscheiden, was besprochen wird und erarbeiten in eigener Verantwortung eine Lösung.
Informiertheit
Wir können nur das miteinander verhandeln, worüber wir Bescheid wissen. Für eine Entscheidung ist es nötig, alle Tatsachen, insbesondere rechtliche Grundlagen zu kennen. Eventuell ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam.
Neutralität der Mediatorin
Die Mediatorin wird nicht Partei für eine Seite ergreifen oder das, was gesagt wurde bewerten. Sie steht den Konfliktparteien neutral gegenüber und gibt gleichermaßen Hilfestellung.